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Brückenteilzeit: Für eine moderne Arbeitswelt, die zum Leben passt

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Raus aus der Teilzeitfalle

Es war ein langer Weg und ein harter Kampf, aber die SPD-Bundestagsfraktion hat sich am Ende in der Koalition durchgesetzt: Künftig bleiben weniger Frauen in der Teilzeitfalle hängen. Denn mit dem Gesetzentwurf zur so genannten Brückenteilzeit löst das Bundesarbeitsministerium eine der zentralen Forderungen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus dem Bundestagswahlkampf ein. Über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat das Parlament am Freitag in erster Lesung diskutiert (Drs. 19/3452).

Der SPD-Fraktion geht es mit der Brückenteilzeit um eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags mit dem Beruf vereinbaren lassen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit, sie ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und, hilft, Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

Der Gesetzentwurf sieht vor: Beschäftigte, die in Zukunft eine befristete Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, bekommen dann einen Rechtsanspruch darauf, wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der Teilzeitfalle zu entkommen.

So funktioniert es:

Die Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt.

Der Gesetzentwurf beinhaltet noch mehr:

  • Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, können das auch leichter durchsetzen.
  • Die Arbeit auf Abruf wird durch gesetzliche Regelungen ebenfalls planbarer. So darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht verlangen, mehr als 25 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Genauso darf die wöchentliche Arbeitszeit aber auch nicht mehr als 20 Prozent unter die vereinbarte Wochenarbeitszeit fallen.
  • Weiter regelt die Gesetzesvorlage, dass künftig automatisch 20 statt bisher zehn Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

Hubertus Heil (SPD), Bundesarbeitsminister, aus dessen Ministerium die Vorlage stammt, macht deutlich: „Der Gesetzentwurf bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können." 

https://www.spdfraktion.de/themen/brueckenteilzeit-moderne-arbeitswelt-leben-passt

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Freitag, 01. November 2024

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