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So soll die Grundrente funktionieren

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Es geht um Respekt und Anerkennung

Ein großer Teil der Menschen hat jahrzehntelang gearbeitet. Sie haben Kinder großgezogen, Angehörige gepflegt, einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet. Nicht selten das Ergebnis: eine so kleine Rente, mit der sich das Leben kaum bezahlen lässt. Was folgt, ist der Weg zum Amt und die Grundsicherung. Das will die SPD-Bundestagsfraktion nicht länger hinnehmen.

Das Vertrauen in die gesetzliche Rente ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist aber auch Aufgabe der Solidargemeinschaft sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben im Alter ein Auskommen haben, das ihre Leistung respektiert und anerkennt.

Mit der geplanten Grundrente will die SPD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter ordentlich abgesichert sein. Und zwar besser als derjenige, der nur kurzzeitig oder gar keine Beiträge geleistet hat − das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Minister hat Konzept vorgelegt

Die Grundrente soll den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.

Das Konzept von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente sieht folgendermaßen aus:

Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten" vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den Grundrentenzeiten erworbenen Entgeltpunkte, die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den Grundrentenzeiten erworben wurden.

Die Höhe der Grundrente ergibt sich aus den im Einzelfall erworbenen Entgeltpunkten und einem Zuschlag. Konkret wird ab 35 Jahren „Grundrentenzeiten" und einem Durchschnittswert von 0,2 Entgeltpunkten (EP) der Durchschnittswert auf das 2-Fache angehoben, maximal aber auf 0,8 EP pro Jahr. Für Menschen, die zum Beispiel 35 Jahre für ein Einkommen in Höhe des Mindestlohns bei Vollzeit gearbeitet haben, führt das zu einer monatlichen Bruttorente oberhalb der durchschnittlichen Grundsicherung. Mit höherem Einkommen wird der Zuschlag allmählich abgeschmolzen.

Ganz konkret: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau des Mindestlohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro. Mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro.

SPD-Fraktion lehnt Bedürftigkeitsprüfung strikt ab

Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Das ist klarer Standpunkt der SPD-Bundestagsfraktion. Denn es geht um die Betrachtung jeder einzelnen Person und deren Leben. Davon werden 3 bis 4 Millionen Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen. Die Sozialdemokraten erkennen die Lebensleistung von heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern an. Deswegen sollen die Regelungen auch für alle gelten.

Zur Wahrheit gehört: Nicht in allen Fällen wird die Höherwertung raus aus der Grundsicherung führen. Darum soll die Grundrente mit Verbesserungen beim Wohngeld und der Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung flankiert werden.

Rentnerinnen und Rentnern, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, soll künftig ein pauschaler Freibetrag beim Wohngeld gewährt werden. In der Höhe soll sich der Freibetrag an dem bereits für schwerbehinderte Menschen existierenden Freibetrag von 125 Euro orientieren.

Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, soll außerdem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit stellen wir in allen Fällen für langjährig Versicherte sicher, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet hat oder nicht – auch im Geldbeutel.

Der Freibetrag soll 25 Prozent der individuellen Rente umfassen, maximal aber aktuell 106 Euro (25 Prozent der Regelbedarfsstufe 1).

Das Bundessozialministerium wird bis spätestens Mai einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann zügig vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Anschließend wird er vom Deutschen Bundestag beraten – und soll noch dieses Jahr beschlossen werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat Eckpunkte für eine neue Grundrente vorgelegt. Lebensleistung verdient Respekt. Wer 35 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Die Rente soll dem neuen Konzept zufolge um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten" vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den „Grundrentenzeiten" erworbenen Entgeltpunkte, die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den Grundrentenzeiten erworben wurden. Eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben. Noch vor dem Sommer soll ein Gesetzentwurf vorliegen. 

https://www.spdfraktion.de/themen/so-grundrente-funktionieren

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