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Schnellere Arzttermine für gesetzlich Versicherte

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Auch bessere Versorgung auf dem Land

Mehr Sprechstunden für gesetzlich Versicherte, mehr Praxen, bessere Beratung: Mit einem neuen Gesetz werden die Terminservicestellen gestärkt und der Leistungskatalog ausgeweitet.

Ewig langes Warten von gesetzlich Versicherten auf einen Termin beim Arzt soll künftig der Vergangenheit angehören. Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung einen Gesetzentwurf behandelt, mit dem gesetzlich Versicherte zukünftig schneller Arzttermine bekommen (Drs. 19/6337). Um dieses Ziel zu erreichen, werden unter anderem die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut. 

Bislang vergeben diese Stellen Termine nur für Fachärzte und Psychotherapeuten. Zukünftig sollen sie rund um die Uhr auch für die ambulante Versorgung und für Notfälle ansprechbar sein (Telefonnummer: 116117).

Unterstützung bei Hausarztsuche

Auch bei der Suche nach einem dauerhaft zuständigen Haus- oder Kinderarzt können Patientinnen und Patienten demnächst die Unterstützung der Terminservicestellen in Anspruch nehmen. Ebenso sollen die Servicestellen online erreichbar sein, so dass die Terminvereinbarung auch per App stattfinden kann.

Darüber hinaus wird das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten erhöht. Laut Gesetzentwurf müssen Vertragsärztinnen und -ärzte künftig wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden.

Zudem müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z. B. konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf Akutsprechstunden anbieten („sprechende Medizin"). Dieses erweiterte Sprechstundenangebot wird mit zusätzlichem Honorargefördert.

Mehr Praxen auf dem Land

Auch die medizinische Versorgung auf dem Land und in strukturschwachen Regionen soll mit dem geplanten Gesetz verbessert werden. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen Zuschüsse, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Davon profitieren vor allem ältere Menschen und alle, die zum Beispiel kein Auto haben.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Erweiterung des GKV-Leistungskatalogs. So erhalten Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP).

Krebspatientinnen und -patienten, denen aufgrund der onkologischen Therapie ein Fertilitätsverlust (Fortpflanzungsfähigkeit) droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.

Zu guter Letzt soll das Gesetz dazu führen, dass Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker praktisch nutzen können. Dafür müssen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf medizinische Daten ist dann auch mittels Smartphone oder Tablet möglich.

https://www.spdfraktion.de/themen/schnellere-arzttermine-gesetzlich-versicherte

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