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Kürzere Wege und schnellere Termine bei Ärzten

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Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen

Kurze Wege, schnelle Termine: Gute Gesundheitsversorgung darf nicht davon abhängen, ob ich in der Stadt oder auf dem Land wohne, ob ich privat oder gesetzlich versichert bin. Für viele Menschen ist es ein großes Ärgernis, dass gesetzlich Versicherte häufig länger auf einen Arzttermin warten müssen als privat Versicherte. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte deshalb Druck gemacht für erhebliche Verbesserungen. Auf diese Initiative hin, hat die Koalition einen Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG, Drs. 19/6337) vorgelegt. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nun am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen.

Mit dem neuen Gesetz sorgt die Koalition für schnellere Termine in Arztpraxen, mehr Sprechstunden für Kassenpatientinnen und Kassenpatienten und mehr Ärztinnen und Ärzte auf dem Land. Das sind wichtige Schritte, um die Zwei-Klassen-Medizin abzubauen.

Zugleich vermitteln die so genannten Terminservicestellen zukünftig rund um die Uhr über die bundesweite Rufnummer 116 117 Termine an Fachärzte sowie an Haus- und Kinderärzte.

Ärztinnen und Ärzte werden für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten deutlich besser vergütet. Außerdem steigert die Koalition mit dem geplanten Gesetz die Verbreitung der medizinisch sinnvollen Hausarztverträge, indem eingeschriebene Versicherte künftig finanzielle Vorteile von den Krankenkassen erhalten.

Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Verbesserungen:

Sprechstundenangebot wird ausgeweitet

Künftig müssen Vertragsärztinnen und -ärzte wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden. Hiervon müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (zum Beispiel konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf offene Sprechstunden anbieten. Das erweiterte Sprechstundenangebot wird besser bezahlt.

Versorgung auf dem Land wird verbessert

Auch die medizinische Versorgung auf dem Land wird besser. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen dann Zuschläge, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in solchen Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten.

Neue Leistungen (HIV-Prophylaxe, Kryokonservierung)

Auch den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erweitert die Koalition um wichtige neue Leistungen: Versicherte mit einem hohen HIV-Infektionsrisiko haben zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP).

Patienten, denen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie (zum Beispiel Chemotherapie) ein Fertilitätsverlust droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.

Elektronische Patientenakte von 2021 an

Patientinnen und Patienten sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker nutzen können. Dafür müssen die Krankenkassen spätestens von 2021an eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Medizinische Daten wären dann auch mittels Smartphone oder Tablet abrufbar.

Bessere Heilmittelversorgung

Außerdem hat die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren mehrere Verbesserungen erreicht: So reformiert die Koalition nun die Heilmittelversorgung, indem die Möglichkeit einer Blankoverordnung geschaffen wird. Das bedeutet: Die Indikationsstellung und Verordnung eines Heilmittels erfolgt wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte. Die behandelnden Therapeuten können dann aber über die konkrete Therapie entscheiden. Auch Behandlungsfrequenz und Behandlungsdauer bestimmen sie selbständig. Und: Künftig werden die Therapeuten besser bezahlt.

Hilfsmittelversorgung: Keine Ausschreibungen mehr

Damit Patientinnen und Patienten künftig hochwertige Inkontinenzartikel oder Gehhilfen bekommen, werden die Hilfsmittel-Ausschreibungen durch die Krankenkassen endlich beendet. In Zukunft werden Verträge zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelerbringern wieder auf Grundlage von Verhandlungen geschlossen.

Hausarztversorgung: Bonus für eingeschriebene Versicherte

Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass alle Krankenkassen für ihre Versicherten einen Bonus ausschütten müssen, die sich in Hausarztverträge einschreiben. Das macht die hausärztliche Versorgung attraktiver und belohnt die teilnehmenden Versicherten. Der Bonus kann in Form von Prämien ausgezahlt werden, oder die Kassen können Zuzahlungen erlassen.

Höhere Festzuschüsse für Zahnersatz

Ebenso haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten erreicht, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten höheren Festzuschüsse für Zahnersatz bereits drei Monate früher als ursprünglich geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Und schließlich müssen die Krankenhäuser im Rahmen des so genannten Entlassmanagements Versicherte bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen."

Das Wichtigste zusammengefasst:Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hat der Bundestag eine wichtige Verbesserung beim Abbau der Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland beschlossen. Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass die Terminvergabe vereinfacht und beschleunigt wird und Ärztinnen und Ärzte ihre Sprechzeiten für gesetzliche Versicherte ausweiten müssen. Dafür werden sie besser vergütet. Auch für unterversorgte Gebiete auf dem Land wird es Verbesserungen geben. Das ist Politik für ein solidarisches Land. 

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