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Inklusionsunternehmen – Inklusion im allgemeinen Arbeitsmarkt

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Im Rahmen der Informationswochen der Inklusionsunternehmen besuchte der Bundestagsabgeordnete Udo Schiefner, in Begleitung des Vorsitzenden der SPD Rhein-Kreis Neuss Daniel Rinkert das Inklusionsunternehmen Schnitt-Gut in Kaarst.

Stefan Muhr, der Betriebsleiter von Schnitt-Gut, berichtet über das 2009 gegründete Unternehmen das mit seinen inzwischen 28 Mitarbeitern Leistungen im Garten- und Landschaftsbau anbietet. Im Unternehmen sind neben 9 ausgebildeten Fachkräften (Meister, Techniker, Gesellen) auch Mitarbeitende mit einer Behinderung in regulären, tariflichen Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Seit 2014 versorgt und bearbeitet das Unternehmen mit seinen Mitarbeitenden ca. 320.000 qm Grünflächen für Kunden von ihrem neuen Standort Am Bauhof 1 in Kaarst. 

Tobias Borrmann, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsunternehmen in NRW, machte den Besuchern das besondere Konzept dieser Unternehmen deutlich. Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie stehen im Wettbewerb zu anderen, setzen marktfähige Geschäftsideen um, beschäftigen ihre Mitarbeitenden mit regulären.

Arbeitsverträgen und zahlen ortsübliche oder tarifliche Löhne und Gehälter. Zusätzlich erfüllen sie jedoch einen besonderen gesellschaftlichen Auftrag: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, häufig jedoch bis zu 50% und mehr, ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Schwerbehinderten zu besetzen.

Die Vision der Inklusionsunternehmen ist es, Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen einen uneingeschränkten Zugang zu einem inklusiven Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Udo Schiefner und Daniel Rinkert brachten ihre Begeisterung zum Unternehmen Schnitt-Gut deutlich zum Ausdruck. Das Konzept und die Haltung der Inklusionsunternehmen, in dem wirtschaftliches Handeln durch soziales Verantwortungsbewusstsein geleitet wird, möchten beide im Rahmen ihrer politischen Arbeit zukünftig gerne unterstützen und fördern. Beide sind davon überzeugt, dass der weitere Auf- und Ausbau von Inklusionsunternehmen ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist.

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