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Für eine stabile gesetzliche Rente

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Bundestag beschließt Rentenpakt
Die Koalition stoppt das Absinken des Rentenniveaus. Die Renten steigen künftig wieder wie die Löhne. Das hat der Bundestag am Donnerstag mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfs von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) beschlossen (Drs.
19/4668). Das ist eine gute Nachricht für alle Menschen in diesem Land, denn gerade die junge Generation profitiert von einer Rente auf die man sich auch in Zukunft verlassen kann.

Mit diesem „Rentenpakt" garantiert die Koalition das heutige Rentenniveau von 48 Prozent vor Steuern in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2025. Die Rentenbeiträge der Arbeitgebenden und der Beschäftigten werden im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Dazu wird der Bund in den kommenden Jahren mit jährlich 2 Milliarden Euro eine Rücklage aufbauen, um die Beitragsobergrenze „demografiefest" abzusichern.

Ein stabiles System der Altersvorsorge ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen – aus diesem Grund ist eine stärkere Finanzierung mit Steuergeldern gerechtfertigt. So wird auch gewährleistet, dass nicht eine Generation diese Aufgabe allein schultern muss.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Vom 1. Januar 2019 an werden außerdem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer künftig aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel wegen Unfall oder Krankheit, nicht mehr arbeiten kann, muss sich auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen können. Oft aber ist man von Armut bedroht, wenn man keine Arbeit mehr ausüben kann.

Darum sieht der Gesetzesentwurf vor, die Zurechnungszeit deutlich zu verlängern. Die Zurechnungszeit bedeutet eine fiktive Beschäftigungszeit, die die Basis für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente bildet. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wird die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben und für Neuzugänge von 2020 an schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr.

Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Von 2019 an profitieren jährlich rund 170.000 Versicherte von verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung.

Ausweitung der Mütterrente

Der Rentenpakt umfasst auch Verbesserungen bei der so genannten Mütterrente: Müttern und Vätern, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt.

Ihnen wird ab dem kommenden Jahr ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Das führt zu einer spürbaren Verbesserung der Rente für rund zehn Millionen Menschen, die sich um ihre Kinder gekümmert haben. Dass diese Regelung nun doch für alle gilt, und nicht nur für Eltern mit mindestens drei Kindern, hat die SPD-Fraktion durchgesetzt.

Entlastung von Geringverdienenden

Außerdem sollen Beschäftigte mit geringerem Einkommen stärker bei den Rentenbeiträgen entlastet werden – ohne Rentenanwartschaften zu verlieren. Das bedeutet, dass zukünftig rund 3,5 Millionen Beschäftigte, die zwischen 450 und 1300 Euro monatlich verdienen, mehr Netto in der Tasche haben werden.

Mit diesen umfangreichen Maßnahmen stärkt die Koalition das Vertrauen in die gesetzliche Rente – die sich aller Unkenrufe zum Trotz auch in den Finanzkrisen als stabiler Faktor in der Alterssicherung erwiesen hat. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagte am Donnerstag vor dem Bundestag: "Mit der heutigen Rentenreform vollziehen wir einen grundsätzlichen Richtungswechsel in der Rentenpolitik. Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule der Altersversorgung. Das stellen wir heute sicher."

Die Stabilisierung und Sicherung der gesetzlichen Rente für die Beschäftigten ist ein zentrales Anliegen der SPD-Fraktion. Darum werden die SPD-Abgeordneten weiter dafür kämpfen, diesen Weg fortzusetzen und das Rentenniveau bis 2040 zu stabilisieren.

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