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Bundestag reformiert und weitet Bafög aus

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Mehr Bafög für mehr Studierende
Jeder junge Mensch in Deutschland soll die Chance auf ein erfolgreiches Leben haben. Deshalb gibt es deutliche Verbesserungen beim Bafög: So werden u. a. die Einkommensfreibeträge, die Bedarfssätze und der Wohnzuschlag erhöht.

Das Bafög ist und bleibt die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die wesentlich zur Chancengleichheit im Bildungssystem beiträgt. Denn die Frage, ob oder was jemand studiert, darf nie von dem Einkommen der Eltern abhängen. Allerdings ist die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) haben und davon Gebrauch machen, in den letzten Jahren stetig gesunken. Allein in den Jahren 2012 bis 2017 ist die Zahl der Bafög-geförderten Studierenden um etwa 115.000 Personen gefallen – von 671.042 auf 556.573.

„Wir haben durchgesetzt, dass im Koalitionsvertrag 1 Milliarde Euro für eine umfassende Bafög-Reform vereinbart wurde", sagt Fraktionschefin Andrea Nahles. „Jetzt legen wir sogar noch etwas drauf."

Besonders die Erhöhung der Einkommensbeiträge ist ein großer Erfolg der SPD-Fraktion. Denn so können in Zukunft mehr Studierende von der Bafög-Förderung Gebrauch machen - eine echte Trendwende. Am Donnerstag ist der entsprechende Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden (Drs. 19/8749). Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.

Das Gesetz sieht folgende Verbesserungen vor:

  • Der Förderungshöchstsatz steigt bis zum Jahr 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich für Studierende unter 30, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Für Studierende über 30 werden es maximal sogar 941 Euro.
  • Die Bedarfssätze werden bis 2020 in zwei Schritten um insgesamt sieben Prozent angehoben, d. h. der Grundbedarf bei Studierenden steigt von 399 Euro auf 427 Euro. Dadurch wird eine verlässliche Ausbildungsförderung sichergestellt, die den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung trägt.
  • Der Wohnzuschlag wird für Bafög-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  • Und um mehr Studierende aus der Mitte der Gesellschaft zu erreichen, werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt mehr als 16 Prozent angehoben, um sieben Prozent im ersten Schritt 2019, um drei Prozent 2020 und nochmals um sechs Prozent in 2021. Damit wird beispielsweise der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen von aktuell 1715 Euro bis 2021 auf 2000 Euro erhöht.
  • Auf die Weise wird der Kreis der Förderberechtigten endlich wieder vergrößert, denn die gestiegenen Kosten belasten insbesondere Familien, die bisher knapp über der Anspruchsgrenze lagen.

Höhere Ersparnisse zulassen

  • Um höhere Ersparnisse zuzulassen, wird der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7500 Euro auf 8200 Euro angehoben.
  • Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten werden von derzeit jeweils 2100 Euro auf 2300 Euro angehoben. Damit kann auf angemessene Weise auf Ersparnisse zurückgegriffen werden, ohne Kürzungen befürchten zu müssen.
  • Schließlich wird der Bafög-Zuschlag zur Krankenversicherung künftig auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag berücksichtigen, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch bei Studierenden erhoben wird. Er steigt von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.
  • Gleichzeitig wird der Zuschlag für Studierende ab dem 30. Lebensjahr an die tatsächlichen Kosten angepasst. Damit werden bislang individuell getragene Mehrkosten für freiwillige Mitglieder der Kranken- und Pflegeversicherung für über 30-Jährige endlich durch die Bafög-Förderung abgedeckt.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat die SPD-Fraktion noch weitere Verbesserungen durchgesetzt:

  • Der Kinderbetreuungszuschlag steigt bis 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 130 auf 150 Euro. Das ist ein Signal zur Vereinbarkeit von Studium und Familie und wird den steigenden Zahlen von Studierenden mit Kind gerecht.
  • Bafög-Berechtigten mit Kindern bis zum zehnten Lebensjahr wird heute schon ein Aufschub für die eigene Ausbildung gewährt, wenn das Kind bei ihnen lebt. Dieses Höchstalter wird nun von zehn auf 14 Jahre angehoben.
  • Sind Bafög-Empfänger neben ihrem Studium mit der Pflege naher Angehöriger mit Pflegegrad drei oder höher betraut, wird die Förderungshöchstdauer in Zukunft verlängert. Denn auch Pflege und Studium sollen vereinbar sein.

Parallel dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, der die Bunderegierung zu weiteren Maßnahmen auffordert: Die Abgeordneten fordern darin, die Bafög-Antragstellung zu vereinfachen und die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung zu verstärken. Das soll dafür sorgen, dass aus Bafög-Berechtigten auch Bafög-Geförderte werden. Denn auch heute könnten schon viel mehr Studierende Bafög in Anspruch nehmen. Zudem soll sich die Bunderegierung für den Ausbau studentischen Wohnraums einsetzen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die SPD-Fraktion will, dass jeder junge Mensch in Deutschland die Chance hat, sein Leben erfolgreich zu gestalten. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb haben die Sozialdemokraten deutliche Verbesserungen beim Bafög durchgesetzt. Mit einem Gesetz erhöht die Koalition die Einkommensfreibeträge, die Bedarfssätze, den Wohnzuschlag, und den Bafög-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung.

https://www.spdfraktion.de/themen/bundestag-reformiert-weitet-bafoeg

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