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Berechnung der Grundsteuer

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Grundsteuer wird sich auf Bundesebene am Wert der Grundstücke orientieren

Der Finanzausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung die umfangreiche Reform der Grundsteuer beschlossen. Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion, ordnet die Reform ein.

„In der Frage der künftigen Berechnung der Grundsteuer hat sich die SPD-Fraktion durchgesetzt: Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene am Wert der Grundstücke orientieren. Das heißt, dass bei gleicher Fläche der Villenbesitzer in einer teuren Lage mehr Grundsteuer zahlen muss als der Hausbesitzer in einer schlechteren Randlage. Das ist gerecht und trägt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung.

Wir behalten das kommunale Hebesatzrecht bei und stärken darüber hinaus die kommunale Selbstverwaltung. Zukünftig können Kommunen gesonderte Hebesätze zur Mobilisierung von baureifen unbebauten Grundstücken zum Zwecke des Wohnbaus oder der Stadtentwicklung erheben.

Das ist ein großer Erfolg für die SPD-Fraktion. Der Finanzausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung die umfangreiche Reform der Grundsteuer beschlossen. Die Grundsteuer bleibt als wichtige Einnahmequelle der Kommunen mit Einnahmen von rund 15 Milliarden Euro im Jahr erhalten und wird rechtssicher ausgestaltet. Zudem schreiben wir die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer ins Grundgesetz fest."

https://www.spdfraktion.de/presse/statements/berechnung-grundsteuer-bundesebene-wert-grundstuecke-orientieren

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