Rede zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch bei der Maut, über die wir heute diskutieren, galt für den ursprünglichen Entwurf das Struck'sche Gesetz: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, (Oliver Luksic [FDP]: So schlecht heraus, wie es eingebracht worden ist!) wie es als Gesetzentwurf eingebracht worden ist.
Wir haben ausgiebig beraten, wir haben Experten angehört, und wir haben als Koalition Entscheidendes in den Ausschuss eingebracht. Wenn die parlamentarische Arbeit so gut, schnell und einvernehmlich funktioniert, denke ich, darf man sich auch mal freuen. Wir ändern das Bundesfernstraßenmautgesetz heute sinnvoll und angemessen. (Beifall bei der SPD)
Durch die Maut beteiligen wir Nutzer an den Kosten der stark beanspruchten Straßen und Brücken. Die Maut für die Lkw gilt inzwischen auf allen Bundesstraßen. Statt auf 15 000 Straßenkilometern wird auf 52 000 Straßenkilometern Maut erhoben. Das hat Folgen, auf die wir heute reagieren. Wir gleichen die Mauthöhe für Autobahnen und Bundestraßen an. Ausweichverkehre über Bundesstraßen werden unattraktiv und sinnlos. Ich finde das richtig und wichtig; das ist ein gutes Signal. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Stephan Kühn [Dresden] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir machen die Lkw-Maut fairer.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht oberhalb von 7,5 Tonnen nutzen die Straßen mehr als 10 000-mal stärker ab als ein Pkw. Deshalb machen wir das Gewicht und nicht mehr die Anzahl der Achsen zum Maßstab. Die Gewichtsklassen sorgen für Verursachergerechtigkeit. Außerdem werden große, laute und dreckige Fahrzeuge stärker zur Kasse gebeten; auch das ist richtig. Neben der Luftverschmutzung muss zudem für die Lärmbelastung gezahlt werden.
Einen besonderen Anreiz setzen wir – dies wurde eben schon erwähnt – für Elektrofahrzeuge. Sie werden von der Lkw-Maut befreit. Nach drei Jahren prüfen wir, ob dies erforderlich bleibt. Auch umweltfreundliche Erdgasfahrzeuge – dies stand bisher nicht im Entwurf; aber es ist konsequent – wollen wir stärker fördern und deshalb von der Maut befreien. Ein Erdgasfahrzeug stößt im Vergleich zum Euro-6-Lkw 15 Prozent weniger CO2 und bis zu 85 Prozent weniger Stickoxide aus. Deshalb werden die Erdgasfahrzeuge durch unsere Initiative gemeinsam mit dem Koalitionspartner jetzt für zwei Jahre komplett mautbefreit, und danach werden wir ihnen den Luftverschmutzungsanteil erlassen. Dieser Anreiz wird hoffentlich viele zum Umstieg motivieren. So wird auch der Betrieb von Erdgastankstellen wirtschaftlicher, und es werden sicherlich auch weitere Erdgastankstellen entstehen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, viel diskutiert wurde noch ein anderer Punkt. Durch die Ausweitung der Maut auf die Bundesstraßen sind Land- und Forstwirte stark betroffen. Deren berechtigte Sorgen haben wir in den Beratungen aufgenommen und eine, wie ich finde, akzeptable Lösung gefunden: Der eigentliche land- und forstwirtschaftliche Verkehr wird nicht dem gewerblichen Güterverkehr gleichgestellt, sondern von der Maut befreit.
Dabei mussten wir bedenken: Mautfreie gewerbliche Gütertransporte unter dem Deckmantel land- und forstwirtschaftlicher Verkehre (Kirsten Lühmann [SPD]: Genau!) darf es nicht geben – das gibt es heute –; denn sie treten in unfaire Konkurrenz zum Speditionsgewerbe.
Grundsätzlich birgt jede Ausnahme von der Mautpflicht die Gefahr des Missbrauchs und erschwert die Kontrollierbarkeit. Wir brauchen also eine für alle, für Land- und Forstwirte und für Transportunternehmen, akzeptable Lösung. Und die haben wir gefunden: Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h im gewerblichen Verkehr sind mautbefreit. Wir schaffen dadurch Ausnahmen von der Maut, ohne den Wettbewerb im gewerblichen Güterverkehr zu verzerren.
Die 40-km/h-Grenze setzen wir im Güterkraftverkehrsgesetz um. Das ist, wie ich finde, eine elegante Lösung. Der Transport von land- und forstwirtschaftlichen Gütern für eigene Zwecke, als Nachbarschaftshilfe oder auch im Maschinenring ist dadurch ebenfalls mautbefreit. Ich finde, das ist ein gutes Signal an Land- und Forstwirte in diesem Land (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Doch es bleiben, wie wir in der Anhörung gehört haben, noch Fragen offen. Die Bemautung der Fernbusse und der 3,5-Tonner wurde angesprochen. Darüber wird sicherlich bei den weiteren Beratungen und bei Veränderungen des Mautgesetzes zu reden sein. Dies legen wir nicht in die Schublade. Unser Ziel bleibt, dass im gewerblichen Güterverkehr alle den gleichen Bedingungen des Güterkraftverkehrsrechtes unterliegen; das ist für uns Sozialdemokraten ein ganz wichtiger Punkt. Gesetzgebung bleibt nicht stehen, es gibt also noch viel zu tun.
Weiter beraten müssen wir auch die Forderung, kommunale Fahrzeuge zu befreien. Auch dies war Thema in der Anhörung, wir haben das diskutiert. Für Restmüllfahrten haben wir eine Ausnahme erwogen. Allerdings gibt es dazu noch keine überzeugende Lösung und – das ist wichtig – auch keine kontrollierbare Abgrenzung. Auch dieses Thema wollen wir weiter diskutieren und zur nächsten Mautrunde, nach dem nächsten Wegekostengutachten, wieder auf den Tisch legen. Wir müssen prüfen, ob und wie sich die Mautpflicht in diesem Bereich womöglich auf die Müllgebühren der Bürgerinnen und Bürger auswirkt, und auch das in unsere Beratungen einfließen lassen.
Ich darf mich am Ende bedanken für die Arbeit des Ministeriums, aber auch für die gute Beratung im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)