Der Vorsitzende des Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag kann der Kirche nicht ihr Petitionsrecht absprechen. Udo Schiefner, stv. Sprecher der AG Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion, zeigt sich äußerst irritiert vom Demokratieverständnis seines CDU-Kollegen im Petitionsausschuss Marian Wendt. Wendt hatte die Evangelische Kirche Mitteldeutschland für ihre Petition zum Tempo 130 auf Autobahnen kritisiert.
"Wie es Herr Wendt mit seiner Mitgliedschaft in der Kirche hält, ist seine Privatangelegenheit. Sich als Ausschussvorsitzender aber derart unangemessen zu äußern und der Kirche ihr Recht auf demokratische Teilhabe verweigern zu wollen, ist bedauerlich undemokratisch. Herr Wendt spricht damit sicher nicht für den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages," ärgert sich Schiefner über so viel Unverfrorenheit.
In Artikel 17 des Grundgesetzes heißt es: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Dieses Recht steht explizit jedem und jeder Gemeinschaft zu. Aufgabe der Mitglieder des Petitionsausschusses ist es, den Inhalt der sie erreichenden Petitionen zu prüfen und zu bewerten. Nicht aber haben sie das Recht, die Petenten für ihre Anliegen zu rügen.