Bundesbehörden im Fokus
Am Donnerstag ist durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages der erste Untersuchungsausschuss der laufenden Legislaturperiode eingesetzt worden. Er soll zur gründlichen Aufklärung des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 beitragen (Drs. 19/455, 19/943).
Zuletzt hatte der Abschlussbericht des vom Berliner Senat beauftragten Sonderermittlers gravierende Fehler der Behörden auf allen Ebenen offenbart. Ergänzend zur Arbeit von Untersuchungsausschüssen in Berlin und Nordrhein-Westfalen ist es deswegen an der Zeit, dass auch der Deutsche Bundestag einen Beitrag zur umfassenden Aufklärung leistet.
Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und zuständig für Innen- und Rechtspolitik, sprach am Mittwoch von weiterem „Aufklärungsbedarf". Högl: „Wir auf Bundesebene können die zuständigen Bundesbehörden noch einmal anders in den Fokus nehmen als die Länder". Sie freue sich im Übrigen, dass es eine gemeinsame Verständigung mit den Fraktionen von CDU/CSU, Grünen, FDP und Linken über den Untersuchungsauftrag gebe.
Fritz Felgentreu, Abgeordneter aus Berlin, und Mahmut Özdemir, Abgeordneter aus NRW, sind die beiden SPD-Mitglieder im Ausschuss. Insgesamt wird er aus neun Parlamentariern bestehen. Auch Felgentreu hofft auf „einen gemeinsamen Geist bei der Aufklärungsarbeit". Er sieht den Bundestag „politisch und moralisch in der Pflicht", einen Aufklärungsbeitrag zu leis-ten.
Felgentreu stellt besonders Fragen nach der deutschen Sicherheitsarchitektur und der grenz-überschreitenden Zusammenarbeit deutscher mit ausländischen Behörden ins Zentrum. „Welche Schwachpunkte gibt es da, welche Behörden wussten wann was?"
Zum Untersuchungsauftrag:Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild zum Attentat verschaffen und dabei insbesondere das Handeln der Bundesbehörden, ihre Kooperation mit Landesbehörden sowie mit europäischen und ausländischen Stellen auf mögliche Versäumnisse untersuchen.
Dabei soll an die Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse und der Arbeit der Sonderbeauftragten in den Ländern sowie an die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages (PKGr) und des Innenausschusses angeknüpft werden.
Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen sollen dann Schlussfolgerungen insbesondere für die Arbeit der Sicherheitsbehörden sowie für den Vollzug des Asyl- und Aufenthaltsrechts gezogen werden können, um derartigen Anschlägen in Zukunft besser vorzubeugen.
Der Untersuchungszeitraum beginnt mit der Anreise des Attentäters Amri in den Schengenraum 2011 und endet am 1. März 2018. Union, SPD und FDP wollten unmittelbar nach der Konstituierung am Donnerstag 93 Beweisanträge stellen. Zudem soll es zeitnah Anhörungen im Ausschuss zur föderalen Sicherheitsarchitektur, zur Arbeit der Asylbehörden und zur Gefahrenanalyse durch den gewaltbereiten Islamismus geben.
Außerdem will der Ausschuss so bald wie möglich den Opferbeauftragten Kurt Beck und Angehörige der Opfer einladen. Die Zeugenvernehmung beginnt im Mai. Der Untersuchungsausschuss dauert voraussichtlich bis zum Ende der Legislaturperiode.
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