Starke-Familien-Gesetz beschlossen
Familien mit wenig Geld werden künftig stärker unterstützt. Das hat der Bundestag mit dem so genannten Starke-Familien-Gesetz am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/7504). Das Vorhaben ist auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag verankert worden.
„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel" – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.
Er wird nun so erhöht, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert. Das geschieht in zwei Schritten: Im Juli 2019 wird der Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. In einem zweiten Schritt wird ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst.
Zusätzliche Einnahmen sollen sich lohnenFür Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag kleiner – bis es die Familie aus eigenen Kräften nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen.
Die Koalition schafft auch die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag ab. Stattdessen soll ein sanftes Auslaufen der Leistung erreicht werden. In Haushalten mit Alleinerziehenden kann in Zukunft neben Unterhaltsvorschuss- oder Unterhaltszahlungen auch der Kinderzuschlag gewährt werden.
Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen (das ist das Dunkelfeld der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung) öffnet die Koalition den Kinderzuschlag für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der Bedarfsgrenze des Sozialgesetzbuches II liegen.
Außerdem wird das Antragsverfahren vereinfacht, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen – selbst wenn ihr Einkommen sich verändert.
Bildungs- und Teilhabepaket wird erweitertMit dem Gesetz werden auch Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket erhöht und angepasst. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt". Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.
Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf (Schulranzen etc.) von 100 auf 150 Euro erhöht. Anschließend wird diese Leistung jährlich in gleichem Maß wie der Regelbedarf angepasst.
Zusätzlich werden die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Aktivitäten beispielsweise im Bereich Sport, Spiel, Kultur, usw. von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht werden.
Es kommt eine Regelung, dass Kinder auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten können, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kinder durch Lernförderung unterstützt werden können.
Mehr Chancengerechtigkeit für KinderDie Notwendigkeit gesonderter Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen und Teilhabeleistungen fällt übrigens auch weg.
Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld eben-so kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.
Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sagt: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz sorgen wir für mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Das Gesetz folgt dem Maßstab: Wer mehr arbeitet, soll mehr in der Tasche haben. Es wird parallel zur Kindergelderhöhung in Kraft treten. Das unterstreicht das Ziel der SPD-Fraktion, alle Familien in Deutschland zu unterstützen."
Das Wichtigste zusammengefasst:Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützt die Koalition gezielt Familien, in denen das Geld knapp ist. Ein neu neugestalteter Kinderzuschlag soll dafür sorgen, dass deutlich mehr Eltern zusätzlich unterstützt werden und nicht wegen ihrer Kinder auf Grundsicherung angewiesen sind. Für Kinder aus Familien mit wenig Geld werden die Schülerbeförderung und das Schulessen kostenfrei. Außerdem wird der Zugang zu Lernförderung erleichtert und der Zuschuss zum Schulbedarf erhöht.