Rede von Udo Schiefner im Deutschen Bundestag
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
Ich denke, man kann bei dieser Debatte ruhig noch einmal betonen: Der Petitionsausschuss ist einer der wichtigsten Ausschüsse des Deutschen Bundestages . (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich habe es noch keine Minute bereut, Mitglied dieses Ausschusses zu sein; das kann ich auch nach über fünf Jahren voller Überzeugung bekräftigen, und das gilt, obwohl sich auch im Petitionsausschuss sicherlich der Ton verändert hat. Doch zum Glück arbeitet die große Mehrheit im Ausschuss sachlich, kollegial und mit Interesse an den Petitionen der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Eine Petition einreichen zu können, ist ein Grundrecht. Dieses Recht steht – das will ich betonen – jedem und jeder Einzelnen, auch der Gemeinschaft, auch Verbänden und Organisationen zu . Unsere Aufgabe im Petitionsausschuss ist es, den Inhalt der Petition zu prüfen und zu bewerten. Wir bewerten nicht, wer die Petition eingereicht hat, ob es sich um einen Verband, eine Gewerkschaft oder eine Kirche handelt. Insofern ist das Petitionsrecht urdemokratisch und muss dies auch sein, meine Damen und Herren.
Eine Petition an den Deutschen Bundestag ist, wie bereits dargestellt, sehr einfach eingereicht. Man braucht keinen Daumen hoch oder eine bestimmte Zahl an Unterschriften. Petitionen müssen auch nicht durch Parteigremien. Petitionen an den Deutschen Bundestag werden ohne große Öffentlichkeit und ohne Medienrummel Tag für Tag bearbeitet.
Wir nehmen jede Petition ernst. Wir schauen ganz genau hin und stellen die Sorgen und Nöte der Petentinnen und Petenten in den Mittelpunkt. Wichtig ist aber, dass Petitionen tatsächlich beim Deutschen Bundestag eingereicht werden. Im Internet schmücken sich viele mit dem Wort „Petition" und simulieren damit gesellschaftliches Engagement. Dort kann man sich erregen – wirklich etwas verändern können Sie aber nur dann, wenn Sie Ihre Petition an den Deutschen Bundestag richten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU und des Abg . Manfred Todtenhausen [FDP])
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist das Instrument echter Bürgerbeteiligung. Ich kann nur dazu aufrufen, dieses auch zu nutzen.
Petitionen sind zudem ein wichtiger Seismograf unserer Gesellschaft: Welche Themen bewegen? Wo werden Änderungen erwartet? Ich stelle beispielsweise fest, dass der Tier- und der Umweltschutz immer stärker in den Fokus der Diskussion in der Bevölkerung treten. Im vergangenen Jahr haben sieben öffentliche Anhörungen stattgefunden, zum Beispiel zum Verbot von Tierversuchen und zum Verbot von biologisch nicht abbaubaren Verpackungen. Das in der EU kommende Verbot von Einwegplastik wurde in vielen Petitionen gefordert. Auch der Klimawandel bewegt den Petitionsausschuss. Im nächsten halben Jahr sind öffentliche Anhörungen zum Klimaschutz und zum Schutz von Bienen und Insekten auf unserer Tagesordnung.
Wir werden auch über das Tempolimit diskutieren, nicht nur mit Blick auf umweltpolitische Fragen, sondern auch mit Blick auf die Frage der Verkehrssicherheit. Man sieht, das Spektrum der von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Petitionen ist breit.
Ich finde, diese Möglichkeit, die seit 70 Jahren besteht, hat sich außerordentlich gut bewährt und muss fortgesetzt werden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes und in den Büros für ihre Arbeit. In diesem Sinne: Glück auf! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)