Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:
Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser aufgehoben. Illegale Autorennen sind eine erhebliche Gefährdung unschuldiger unbeteiligter Verkehrsteilnehmer und müssen deshalb hart bestraft werden.
„Das Landgericht Berlin (LG) hatte im Februar 2017 zwei Männer wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, weil diese vor zwei Jahren bei einem illegalen Autorennen mitten auf dem Berliner Kudamm mit weit über 130 Stundenkilometern in ein unbeteiligtes Auto gerast waren, dessen Fahrer zu Tode kam.
Wichtig ist zunächst die Feststellung, dass die BGH-Entscheidung kein Freispruch ist. Der BGH erkannte in der Beweisführung des LG Berlin erhebliche Rechtsfehler und hat deshalb den Fall an das LG Berlin zurückverwiesen zur erneuten Prüfung des Tötungsvorsatzes.
Um illegale Autorennen mit ihren massiven Gefahren für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer zu verhindern, haben wir mit der von der SPD forcierten Gesetzesänderung im Oktober 2017 einen eigenen Straftatbestand ‚Verbotene Autorennen' (§ 315d StGB) geschaffen. Insbesondere haben wir den Strafrahmen für illegale Autorennen mit Todesfolge auf zehn Jahre Haftstrafe verdoppelt, statt bisher fünf Jahre Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung.
Der schreckliche Berliner Raserfall zeigt, dass die Verdoppelung der Höchststrafe auf zehn Jahre Haftstrafe gegen skrupellose Raser dringend erforderlich war. Diese Verdopplung des Strafrahmens soll gerade die asozialen Raser treffen, denen Staatsanwälte und Gerichte keinen Tötungsvorsatz nachweisen können."