Bundestag berät Pflegestärkungsgesetz
Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung das so genannte Pflegepersonalstärkungsgesetz beraten (Drs. 19/4453). Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr Personal in der Pflege. Lesen Sie hier, was sich alles verbessert.
Die Situation hat sich in den letzten Jahren zugespitzt. Pflege ist zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft geworden. Viele Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsverdichtung chronisch überlastet. Der Gesetzentwurf sieht vor, in den Krankenhäusern von 2020 an die Pflegepersonalkosten den Krankenhäusern direkt zu erstatten. Damit entfällt der Anreiz, Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen.
Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegekräfte sollen zukünftig voll von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem wird von 2020 an erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden.
Für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzentwurf ein Sofortprogramm für 13.000 neue Pflegestellen vor. Je nach Einrichtungsgröße gibt es Anspruch auf bis zu zwei Stellen zusätzlich.
Rechtsanspruch auf stationäre Reha-LeistungenDer Gesetzentwurf sieht auch vor, von 2019 an die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.
Eine Verbesserung für pflegende Angehörige wäre der Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen. Denn wer auf sie angewiesen ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kann die Reha-Leistungen für sich selbst in der Regel nicht ambulant wahrnehmen.
Für professionelle Pflegekräfte hält der Gesetzentwurf – neben mehr Personal – ebenfalls Verbesserungen bereit: Erstens würden die Krankenkassen verpflichtet, noch mehr Geld für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Und zweitens würden der Bund und die Krankenkassen über einen Zeitraum von sechs Jahren Maßnahmen unterstützen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten.
Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.
https://www.spdfraktion.de/themen/starke-pflege-krankenhaeusern-heimen-privaten-haushalten