Bundestag beschließt Brexit-Übergangsgesetz
Dienstagabend hat das britische Parlament das von Premierministerin Theresa May und der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen mit großer Mehrheit abgelehnt. Es droht ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU mit unkalkulierbaren Folgen vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Am 29. März ist das Austrittsdatum.
In einem langen Prozess hatten die Europäische Union und die britische Regierung das Austrittsabkommen verhandelt. Es sieht vor, dass nach dem formalen Austritt eine Übergangsphase beginnt, in der Großbritannien bis Ende 2020 weiter wie ein Mitgliedstaat behandelt wird, aber in den Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene keine Mitsprache mehr hat.
Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das für diesen Übergangszeitraum Rechtsklarheit schafft (Drs. 19/5313). Das so genannte Brexit-Übergangsgesetz sieht vor, dass, wenn im Bundesrecht von den EU-Mitgliedstaaten die Rede ist, auch Großbritannien dazu zählt – sofern keine der im Austrittsabkommen genannten Ausnahmen greift.
Wirksamkeit nur bei gültigem AustrittsabkommenZugunsten britischer und deutscher Staatsangehöriger wird außerdem unter bestimmten Bedingungen die doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen, wenn sie vor Ablauf des Übergangszeitraums beantragt wird. Das soll auch dann gelten, wenn über die Einbürgerung erst nach Ablauf dieses Zeitraums entschieden wird. Damit werden unbillige Härten für die Betroffenen vermieden, deren Lebensplanungen durch den Brexit sonst in Frage gestellt werden würden.
Aber: Das Gesetz entfaltet nur Wirksamkeit, sofern das Austrittsabkommen ratifiziert wird; auf EU-Seite durch Europäisches Parlament und Ministerrat, auf britischer Seite entscheidet das Unterhaus.
Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich das Abkommen ablehnt und es zu einem ungeregelten Brexit kommt, hat die Bundesregierung jedoch weitere Gesetzentwürfe vorbereitet, um Deutschland vor den massiven Störungen so weit als möglich abzuschirmen. Diese Gesetzentwürfe werden die Abgeordneten in der nächsten Sitzungswoche in erster Lesung beraten.
Das Wichtigste zusammengefasst:Der Bundestag hat das so genannte Brexit-Übergangsgesetz beschlossen. Es regelt, dass, wenn im Bundesrecht von den EU-Mitgliedstaaten die Rede ist, auch Großbritannien dazu zählt – sofern keine der im Austritts-abkommen genannten Ausnahmen greift. Das Gesetz entfaltet nur Wirksamkeit, sofern das Austrittsabkommen ratifiziert wird.