Andrea Nahles - Mein Standpunkt
Wir befürworten eine mögliche Brexit-Verschiebung, sollten wir so einen harten Brexit vermeiden können. Gleichzeitig ist aber auch klar: Eine Verlängerung der Frist ist nur dann eine Option, wenn London seine Absichten erklärt und einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen liefert. Eine Verlängerung der Unsicherheit darf es nicht geben.
Am Montag verkündete der Sprecher des britischen Unterhauses, dass das Parlament kein weiteres Mal über den zwischen EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelten Brexit-Deal abstimmen darf. Unabhängig davon plant Premierministerin Theresa May auf der Sitzung der Staats- und Regierungschefs am Donnerstag eine Verlängerung der Brexit-Frist zu beantragen. Sie kommt damit Beschlüssen ihres Parlaments aus der Vorwoche nach, in denen ein Austritt ohne Abkommen ausgeschlossen und die Fristverlängerung gefordert wurde, aber nicht beschlossen wurde, was statt dessen geschehen soll.
Wir befürworten eine mögliche Verschiebung, sollten wir so einen harter Brexit vermeiden können. Gleichzeitig ist aber auch klar: eine Verlängerung der Frist ist nur dann eine Option, wenn London seine Absichten erklärt und einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen liefert. Eine Verlängerung der Unsicherheit darf es nicht geben.
Wichtig ist aber vor allem, dass wir uns seit dem Beginn der Verhandlungen auf alle möglichen Austrittsszenarien vorbereitet haben. Auch im Fall eines ungeordneten Brexit (No-Deal-Brexit) ist Deutschland gut aufgestellt. Die von der Bundesregierung initiierten Gesetzespakete für diesen Fall haben Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen und werden pünktlich vor dem 29.3.2019 in Kraft treten. Dank der gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen, die wir seit dem letzten Jahr ergriffen haben, werden Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen auch im Falle eines No-Deal Brexit minimiert. Das bedeutet:
- Einen zeitlich lückenlosen Schutz der Bürgerinnen und Bürger aus Großbritannien und Deutschland, die Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben haben.
- Britische Bürgerinnen und Bürger müssen nach dem Brexit nicht aus Deutschland ausreisen. Für sie wird erst einmal eine dreimonatige Frist eingeräumt, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Ziel ist es, allen britischen Bürgerinnen und Bürger und ihre (drittstaatsangehörigen) Familienangehörigen, die sich zum Austrittszeitpunkt freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufhalten, einen Aufenthaltstitel zu ermöglichen, damit sie dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten können.
- Britinnen und Briten, die in Deutschland finanziell bei ihrer Ausbildung oder beim Studium unterstützt werden, erhalten diese Unterstützung bis zum jeweiligen Abschluss.
- Britinnen und Briten, die nach dem Austritt für 90 Tage bis 180 Tage in den Schengenraum reisen wollen, bietet die EU eine Befreiung von der Visumpflicht an. Wir tun dies in dem Verständnis, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger ebenso von der Visumpflicht in Großbritannien befreit werden.
- Um einen höheren Kontrollaufwand beim internationalen Warenverkehr aufzufangen, wird der Zoll um rum 900 zusätzliche Stellen verstärkt, insbesondere an internationalen Seehäfen und an den Flughäfen.
Außerdem wird es keine Nachteile für Unternehmen und Steuerpflichtige bei grenzüberschreitenden Fällen, z. B. bei Riester-Förderung oder Bausparen, geben. Auch Nachteile für inländische Versicherungsnehmer sollen vermieden werden. Für Banken und Versicherungen mit Sitz in Großbritannien kann die BaFin bis Ende 2020 eine Tätigkeit in Deutschland weiterhin erlauben.
Ergänzend zu den nationalen Maßnahmen hat die EU bereits eine Reihe an Regelungen getroffen, die den bilateralen Flug- und Straßengüterverkehr zwischen der EU 27 und Großbritannien vorläufig sicherstellen werden.
Grundrente, die den Namen auch verdientDie Grundrentendebatte geht munter weiter. Aus CDU und CSU kommen ständig neue Vorschläge. Für unseren Vorschlag erfahren wir große Zustimmung vor allem bei Frauen und vor allem im Osten.
Das ist auch verständlich, denn unser Vorschlag ist einfach und unbürokratisch umsetzbar: Wir wollen, dass alle Versicherten, die 35 Jahre und mehr gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben im Alter mehr haben als Grundsicherung. Dazu wollen wir einen eigenen Anspruch in der Rentenversicherung schaffen, der die Lebensleistung jeder Einzelnen und jedes Einzelnen honoriert. Damit zollen wir jahrzehntelanger Arbeit Respekt. Diesen Anspruch soll jede und jeder ohne Antrag und Bedürftigkeitsprüfung von der Rentenversicherung ausgezahlt bekommen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Das unterscheidet uns von der Union. Denn alle Vorschläge der Union haben eins gemeinsam: Sie will Rentnerinnen und Rentner weiterhin zum Amt schicken. Sie sollen zusätzliche Leistungen zu ihrer Rente beantragen müssen, sich Vermögens- und Bedürftigkeitsprüfungen unterziehen.