Von Super User on Donnerstag, 16. Mai 2019
Kategorie: Bericht aus Berlin

70 Jahre Grundgesetz: Zum Geburtstag noch viel vor!

Auftrag der Verfassungsmütter und -väter noch nicht abgeschlossen
70 Jahre nach seiner Verkündung hat das Grundgesetz nichts von seiner Kraft eingebüßt. Dass aber jede Generation es neu mit Leben füllen und verteidigen muss, machten die SPD-Bundestagsabgeordneten am Donnerstag bei der Debatte anlässlich des Jubiläums deutlich.

Das Grundgesetz beinhalte einen „zivilisatorischen Kompass", der auch nach 70 Jahren noch Orientierung gebe, sagte Andrea Nahles. Die SPD-Fraktionsvorsitzende machte deutlich, dass der Auftrag der Verfassungsmütter und -väter noch nicht abgeschlossen sei. Vielmehr sei es an der Politik „den Graben zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und der Realität" zu füllen, so Nahles.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt", zitierte sie aus Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes und verwies auf die Notwendigkeit, mit Kitas, Ganztagsschulen und einem noch nicht beschlossenen Paritätsgesetz die materiellen und gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, diese Handlungsverpflichtung umzusetzen. Auch die noch nicht erreichten gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen West- und Ostdeutschen seien eine Lücke zwischen Grundgesetzanspruch und Wirklichkeit, die es zu schließen gelte, sagte die SPD-Fraktionschefin.

„Ein gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa"

„Das Grundgesetz ist ein Stabilitätsanker der Politik. Es lässt uns Spielraum und es ist unsere Aufgabe diesen auszufüllen", sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Auch sie betonte die Notwendigkeit, für die Verteidigung der „klugen und weitsichtigen Artikel" einzustehen. Dazu gehöre etwa, dass Angriffe auf den Rechtsstaat und dessen Aushöhlung in keinster Weise geduldet werden dürften.

Barley zitierte aus der Präambel des Grundgesetzes: „Von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". Sie forderte dazu auf, die Erfahrungen des Grundgesetzes in die Entwicklung und Ausgestaltung einer europäischen Verfassung einfließen zu lassen.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Dass die Verankerung der Kinderrechte genau wie politische Antworten auf die Digitalisierung künftig im Grundgesetz Widerhall finden müssen, betonte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner. Er zitierte aus einer Umfrage, nach der fast 90 Prozent der Deutschen das Grundgesetz für sehr gut oder gut halten, und mahnte: „Dieses Vertrauen zu erhalten, ist unser Auftrag".

Die Verdienste und das Engagement von Elisabeth Selbert, eine der Mütter des Grundgesetzes, hob der Kasseler Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels hervor. Ohne deren Einsatz wäre die Gleichberechtigung von Männern und Frauen nicht im Wortlaut in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen worden, so Gremmels. Auch er verwies auf die Notwendigkeit eines Paritätsgesetzes mittels dem die Gleichberechtigung dann auch im Parlament abgebildet werde.

Der Sprecher der Arbeitsgruppe Demokratie, Helge Lindh, betonte den Versöhnungscharakter des Grundgesetzes, das durch seine einschließende Funktion und der Gültigkeit für alle Menschen, einen Verfassungspatriotismus ermögliche. Da auf vielen Plätzen der Erde die Ideen des Grundgesetzes mit Füßen getreten würden, gelte es dieses von radikalem Mut und radikaler Menschlichkeit zeugende Gesetz zu verteidigen, so Lindh.

Birgit Güll

https://www.spdfraktion.de/themen/70-jahre-grundgesetz-geburtstag-noch-viel

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